Seit 1. Januar 2019 gilt für die Stadtbezirksbeiräte eine neue Geschäftsordnung. Neu darin enthalten ist neben dem Vorschlagsrecht die folgenden fünf Aufgaben:
- Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über den Stadtbezirk nicht hinausgeht, einschließlich Beleuchtungseinrichtungen.
- Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
- Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtbezirk.
- Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk.
- Information, Dokumentation und Repräsentation in Statbezirksangelegenheiten.
Was sich hier genauer dahinter verbirgt, wird näher in der sog. Aufgabenabgrenzungsrichtlinie beschrieben. Und damit das auch tatsächlich mit Leben gefüllt wird, wurden die Stadtbezirksbeiräte auch mit Finanzmitteln ausgestattet. Im Doppelhaushalt 2019/20 sind dafür zunächst 10 € / Einwohner eingeplant. Eigentlich wollte die rot-grün-rote Stadtratskooperation sogar 25 € / Einwohner vorsehen. Dieses Vorhaben hat sich allerdings bisher nicht durchsetzen lassen. Ein laufender Antrag zur Erhöhung der Mittel (A0566/19) steht am 07.03.2019 im SBR zur Beratung an.
10 € / Einwohner und Jahr ergeben für den Stadtbezirk Cotta die Summe von 742.890 €.
In der Januar-Sitzung hat sich der Stadtbezirksbeirat auf eine Verteilung der Mittel auf die fünf Aufgaben verständigt. Das ist quasi unser erster, kleiner Haushalt. Das ging ohne Vorbereitung spontan in der Sitzung, da uns auch zugesichert wurde, dass man mit einem neuen Beschluss die Verteilung jederzeit ändern kann. Beschlossen wurde folgende Verteilung:
- 20% “Straßenbau”
- 30% “Grünflächen”
- 35% “Vereine”
- 10% “Heimatpflege”
- 5% Selbstdarstellung SBR
Zudem wurde beschlossen, dass nur 60% der Mittel für 2019 vom aktuellen Stadtbezirksbeirat vergeben werden. 40% soll der neu gewählte SBR zur Verfügung haben. Da sich dieser erst nach dem Sommer konstituiert, fanden wir die Aufteilung 60/40 gerechtfertigt.
Die wirklich spannende Aufgabe ist der Punkt Förderung von Vereinen und Verbänden, für den im Jahr 2019 260.000 € (35%) zur Verfügung stehen. Hierfür gibt es eine eigene Stadtbezirksförderrichtlinie, die das ganze Verfahren regelt. Demnach können diese Mittel per Formular im Stadtbezirksamt beantragt werden. Das Stadtbezirksamt berät die Antragssteller, prüft den Antrag und legt ihn schließlich immer dem Stadtbezirksbeirat zur Entscheidung vor. Das wird in Zukunft also ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt für das Gremium. Die Antragsteller können dann in der öffentlichen Sitzung ihr Projekt vorstellen und erhalten dann auch sofort eine Entscheidung. Insgesamt dauert das Verfahren aber eine ganze Weile. Aktuell rechnet das Stadtbezirksamt mit einer Laufzeit von ca. 6 Wochen für die Vorprüfung bis ein Antrag im SBR auf die Tagesordnung kommt. Wichtig ist dabei, dass die letzte Sitzung auf der solche Anträge für 2019 behandelt werden am 07. November stattfindet. Gelder können nicht übertragen werden. D.h. Projektanträge müssen auch bis Kassenschluss Anfang Dezember abgerechnet werden.
Das erste Projekt ist bereits gelaufen (Zirkusprojekt Gorbitz des Omse e.V. siehe V-Co0001/19) – auch wenn es noch gar nicht im Stadtbezirksbeirat behandelt werden konnte. Das hat was mit den Startschwierigkeiten dieses neuen Förderinstruments zu tun. In diesem besonderen Fall wurde ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt und vom Stadtbezirksamt genehmigt. Die eigentliche Projektvorstellung findet dann in der kommenden Sitzung am 07.03.2019 statt.
Ich bin gespannt, wie sich dieses neue Förderinstrument entwickelt. Es wird im ersten Jahr bestimmt eine Herausforderung, genügend Anträge zu bekommen und das Geld “los” zu werden. Drum: denkt nach und stellt Anträge! Spannend wird es alle Mal. Endlich kann man relativ einfach und direkt im Stadtbezirk fördern.
Links zum Thema
- Amtsblatt vom 07.02.2019 (Seite 8)
- Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden vom 22.02.2019: “Projektförderung in den Stadtbezirken startet“
- Satzungen der Landeshauptstadt Dresden