Zur Zeit läuft eine auf den ersten Blick “trockene” Vorlage (V2160/18) durch die Beratungsgremien der Landeshauptstadt. Die Hauptsatzung soll geändert und damit die neue Möglichkeiten der Stadtbezirksverfassung der Sächsischen Gemeindeordnung auf die Ortsämter angewendet werden.
Das ganze hat eine lange Vorgeschichte und die Umsetzung ist nicht 100% das, was die Rot-Grün-Rot-Orange-Stadtratskooperation 2014 mit der Einführung der “Ortsschaftsverfassung” beschlossen hat. Die damals geänderte Hauptsatzung wurde von der Landesdirektion beanstandet und es läuft nach wie vor ein Verfahren dazu vor dem Verwaltungsgericht. Die neue Satzungsänderung wäre trotzdem ein großer Schritt in die gewünschte Richtung nach mehr Demokratie in den Stadtteilen.
Was macht eigentlich ein Ortsbeirat? Wer hat ihn gewählt? Und was ist der Unterschied zu einem Ortsschaftsrat? Würden wir heute eine Umfrage machen, wäre das Ergebnis vermutlich sehr ernüchternd. Nach meiner Erfahrung wissen nur sehr wenige Mitmenschen eine Antwort auf diese Fragen.
Im Ortsamt Cotta hat der Ortsbeirat seit 2014 21 Mitglieder. Die Zusammensetzung entspricht dem Wahlergebnis der Parteilisten zum Stadtrat im Ortsamtsbereich. Also zur Zeit 6 CDU, 1 FDP, 2 AFD, 1 NPD, 1 Pirat, 3 Grüne, 2 SPD und 5 LINKE.
Die einzelnen Ortsbeiräte werden vom Stadtrat entsendet. D.h. die Parteien schlagen Kandidaten vor und der Stadtrat beschließt die Vorschläge. Ein Ortsbeirat muss dabei keiner Partei angehören aber in den Grenzen des Ortsamts seinen Hauptwohnsitz haben. Zieht er um, scheidet er automatisch aus dem Ortsbeirat aus.
Beim Aufstellen der Vorschlagslisten für Ortsbeiräte nutzen wohl einige (oder alle?) Parteien Mitgliederversammlungen oder spezielle Parteitage um die Kandidaten intern zu wählen und auf diese Weise zu legitimieren.
Eine Wahl durch die Bürger erfolgt bisher jedoch nicht.
Wohlgemerkt: Die Ortschaftsräte werden sehr wohl direkt gewählt. Wir haben so seit den Eingemeindungen zwei unterschiedliche Arten von regionale Gremien.
Mit der Direktwahl der Ortsbeiräte wären in Zukunft auch regionale Wahlbündnisse denkbar. Für diese wären zwar mindestens 30 Unterstützungsunterschriften notwendig aber die Hürde ist machbar. Dann könnte auch eine Bürgerinitiative oder ein Verein antreten. Bisher müsste dieses Wahlbündnis dresdenweit mindestens ein Stadtratsmandat erlangen um auch in Ortsbeiräten berücksichtigt werden zu können. Bekannt wurde diese “regionale Ungerechtigkeit” durch die Nichtberücksichtigung der Partei “Die Partei” im Ortsbeirat Neustadt 2014.
Für mich ist das neben dem fehlenden Selbstbefassungsrecht das größte Manko der bisherigen Ortsbeiräte. “Selbstbefassung” oder Vorschlagsrecht ist die Möglichkeit, Themen selbst auf die Tagesordnung setzen zu können soweit sie den Ortsamtsbereich betreffen. Diese Möglichkeit besteht bisher nicht. Die TOPs können nur von der Verwaltung bzw. vom Stadtrat bestimmt werden.
Darüber hinaus würden die Ortsbeiräte auch ein paar echte Zuständigkeiten bekommen. Die Vorlage überträgt alle möglichen Rechte, die das Gesetz in §71 SächsGemO vorsieht an die zukünftigen Ortsbeiräte. Das dafür auch ein Budget notwendig wird über das der Ortsbeirat verfügen kann, wird in der Vorlage erwähnt. In den zukünftigen Haushalten muss das noch näher beziffert / verhandelt und eingeplant werden.
Einfach wird das alles nicht. Insbesondere die Direktwahl der Ortsbeiräte erfordert Aufwand bei den Parteien / Wählervereinigungen, der Verwaltung und schließlich bei der Wahl und der Stimmenauszählung. Und nicht zu vergessen: auch der Bürger ist mehr gefordert.
Ich finde, wir sollten uns den Aufwand für mehr Mitbestimmung auf lokaler Ebene unbedingt leisten.
Es wird dadurch für die Ortsbeiräte unbequemer. Die Wahllisten müssen aufgestellt werden und ausreichend Kandidaten enthalten, damit auch bei einem Wegzug des gewählten Ortsbeirat ein Ersatz nachrücken kann. Es gibt auch keine Stellvertreter mehr. D.h. im Verhinderungsfall fehlt die Stimme im Ortsbeirat, so wie es im Stadtrat und richtigen Parlamenten üblich ist.
Die Diskussionen im Ortsbeirat sind sehr unterschiedlich. Die Ergebnisse der Abstimmungen auch. So ist die Vorlage im Ortsbeirat Cotta abgelehnt worden, im benachbarten Plauen fand sie große Zustimmung. Die CDU und AfD stimmen meist dagegen, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmen meist dafür und die LINKE schwankt zwischen Enthaltung und Zustimmung. Es wird also auf jeden Fall eine spannende Diskussion und Abstimmung im Stadtrat folgen.
Teilweise wird die Vorlage ohne Direktwahl der Ortsbeiräte befürwortet. Das lässt der Gesetzgeber zu. Die Direktwahl ist optional. Aber das macht meiner Meinung keinen Sinn, wenn die Ortsbeiräten mehr Rechte bekommen aber weiterhin die Stadtratsparteien über die Kandidaten entscheiden.
Im Mai sollte die Vorlage durch den Stadtrat. Denn für die Einführung der Direktwahl brauchen alle Seiten Vorlauf. Die Parteien und Wahlbündnisse müssen Zeit haben die Listen aufzustellen. Die Verwaltung muss den ganzen Wahlablauf vorbereiten. Da ist ein Jahr wenig Zeit.
Links zum Thema
- Vorlage V2160/18: “Satzung zur Änderung der Hauptsatzung”
- Aktuelle Hauptsatzung
- Bericht aus dem Ortsbeirat Plauen von Xaver Seitz (Bü90/Die Grünen)
- Ortsbeirat Pieschen möchte nicht direkt gewählt werden (DNN, 8.03.2018)
- Ortsbeirat Pieschen lehnt Direktwahl der Stadtbezirksvertreter ab – eine Fusion mit der Neustadt auch (Pieschen-Aktuell, 07.03.2018)
- Mitbestimmung für alle (SZ vom 31.03.2018)